Headline: Wie weit geht Deutschland beim Fracking? Was steht im Gesetzentwurf?

Die Debatte zu Schiefergas und Fracking polarisiert Europa, einige Länder stellen sich ganz klar gegen Fracking, andere erarbeiten Pläne zur Nutzung der Technik.

In Deutschland ist die Zukunft von Schiefergas noch ungewiss, aber im Jahr 2015 könnte die Entscheidung fallen. Die deutschen Schiefergasreserven sind beträchtlich: Der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zufolge lagern in Deutschland 1,3 tcm förderbares Schiefergas im Boden[1] (zum Vergleich, die Gesamtreserven an konventionellem Gas werden auf 0,15 tcm geschätzt). Dies hat Unternehmen und die Bundesregierung motiviert, die Sache weiter zu untersuchen. Die drei größten deutschen Schiefergaslagerstätten liegen in Tiefen von 1550-2150 Metern (Posidonienschiefer), 1300-1660 Metern (Wealden) und 1550-5000 Metern (Unterkarbon) in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die BGR hatte beabsichtigt, bereits im Mai dieses Jahres einen neuen, ausführlicheren Bericht herauszubringen, der auch das Potenzial von Schieferöl beurteilt.

Derzeit unterliegt das Hydraulic Fracturing („Fracking“)[2] den Regelungen des deutschen Bergrechts und ist theoretisch erlaubt. In den vergangenen 40 Jahren wurde Fracking in Deutschland und anderen europäischen Ländern häufig eingesetzt, um Tight-Gas-Lagerstätten (undurchlässige Gesteinsschichten in anderen Speichergesteinen außer Schiefer) auszubeuten. Bisher wurde nur eine Schiefergasbohrung durchgeführt, und zwar 2008 in Niedersachsen durch ExxonMobil (Damme 3). Hier wurde Fracking in drei Phasen durchgeführt, aber die abschließenden Ergebnisse zu einer potenziellen Förderung liegen noch nicht vor – und wir fragen uns, ob sie jemals veröffentlicht werden. Kann man daraus womöglich schließen, dass die deutschen Lagerstätten nicht wirtschaftlich auszubeuten sind? Das lässt sich derzeit noch nicht beurteilen.

Seit 2011 sind die deutschen Behörden bei der Erteilung von Fracking-Lizenzen vorsichtiger geworden, und einzelne Länder haben Verordnungen erlassen, die den Einsatz von Fracking einschränken.[3] Die am häufigsten genannten Gründe waren die möglichen Umweltgefahren, die mit Fracking verbunden sind und die von den europäischen Medien gerne beleuchtet (und manchmal übertrieben dargestellt) wurden. Den Behörden zufolge reicht der jetzige Regelungsrahmen möglicherweise nicht aus, um Gesundheit und Umwelt zu schützen.

Im Juli 2014 gab die Bundesregierung die zentralen Punkte eines geplanten Gesetzes bekannt, das die kommerzielle Schiefergasförderung verbieten sollte; dies hatte ein Defacto-Moratorium zur Folge; auch wurden keine Fracking-Lizenzen mehr erteilt. Am 1. April 2015 wurde dann ein Gesetzespaket vorgelegt, das mit mehreren Einzelgesetzen darauf abzielt, ein zeitgemäßes und umfassendes Regelwerk für den Einsatz von Fracking bei der Förderung von Tight-Gas-, Schiefergas- und Flözgasreserven zu schaffen.[4] Sein Inhalt (und seine Mängel) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die 3000-Meter-Grenze

Der Einsatz von Fracking für die kommerzielle Förderung von Schiefergas (und Flözgas) wird oberhalb einer Tiefe von 3000 Metern verboten. Dieser „Sicherheitsabstand“ zwischen dem Fracking-Horizont und der Oberfläche soll verhindern, dass sich Risse übermäßig ausbreiten und Frac-Fluid ins Grundwasser gelangt. Leider besteht unter Wissenschaftlern keine Einigkeit darüber, wie weit sich die herbeigeführten Risse nach oben erstrecken können und ob sich die Richtung ihrer Ausbreitung kontrollieren lässt. Ein vom Bundesrat erstelltes Dokument hebt sogar hervor, dass die 3000-Meter-Grenze nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt wird. Neueren Forschungsergebnissen zufolge darf man annehmen, dass ein Abstand von 1000 Metern in der Regel ausreicht, um Kontakt zwischen Frac-Fluids und dem Grundwasser zu vermeiden, allerdings können sich die Gegebenheiten je nach Lagerstätte unterscheiden. Der im Gesetz vorgeschlagene Abstand zeugt also von großer Vorsicht; und in der Praxis würde er die Schiefergasförderung in Deutschland verhindern, weil die meisten Lagerstätten oberhalb dieser Grenze liegen.

Fracking bei Tight Gas in Deutschland

Das sogenannte „konventionelle“ Fracking, das zur Förderung von Tight Gas eingesetzt wird, soll weiterhin erlaubt sein, allerdings mit strengeren Vorgaben. Tight Gas befindet sich in Gesteinen mit geringer Durchlässigkeit, wo induzierte Risse den Gasfluss erheblich verbessern können. Der BGR zufolge wurde in den letzten 40 Jahren Hydraulic Fracturing bereits bei über 300 Bohrungen in Tight-Gas-Lagerstätten eingesetzt, ohne dass eine Verschmutzung des Grundwassers oder induzierte Erdbeben registriert wurden.[5] Dennoch erklären Mitglieder von Bürgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen – darunter auch Wissenschaftler -, es habe keine umfassenden Untersuchungen gegeben, die überzeugend darlegen, dass die Förderung keine Umweltschäden angerichtet hätte. Mit anderen Worten: Der Mangel an Beweisen beweist noch nicht das Gegenteil. Ich persönlich teile diese Haltung, aber die Tatsache, dass keine bedeutenden und unbestreitbaren Fälle von Oberflächen- und Grundwasserverschmutzung vorliegen, die auf korrekt durchgeführte Fracking-Bohrungen in Deutschland zurückzuführen sind, ist ein guter Indikator für die Qualität der bisher erfolgten Aktivitäten. Das erklärt auch, warum ein Teil des Gesetzentwurfs eine strengere Regulierung der Tight-Gas-Förderung vorsieht.

Pilotversuche für Fracking in Schiefergaslagerstätten

Der Gesetzentwurf sieht die wissenschaftliche Erprobung von Fracking-Bohrungen in Schiefergestein von Privatunternehmen vor, die möglicherweise nicht der 3000-Meter-Grenze unterworfen werden. Die Ergebnisse werden von einer Expertenkommission geprüft, eine kommerzielle Förderung kann genehmigt werden, wenn nachweislich keine Gefahren für Mensch und Umwelt drohen. Solche Genehmigungen werden voraussichtlich nicht vor 2018 erteilt.

In der Expertenkommission sollen sechs Fachleute aus dem Bereich der Förderung fossiler Energieträger sitzen, die aus höchst angesehenen deutschen Forschungsinstituten kommen (BGR, UBA, LBG, GFZ, UFZ[6] sowie den Wasserwirtschaftsämtern). Zusammensetzung und Aufgaben der Expertenkommission werfen Fragen auf. Zum Beispiel setzt sich die Partei Die Linke für die Aufnahme eines Vertreters der Zivilgesellschaft in die Kommission ein, damit der frackingkritischen Haltung der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird. Nicht zuletzt der wachsende öffentliche Widerstand hat die Behörden in den vergangenen Jahren veranlasst, keine Fracking-Bohrungen zu genehmigen, und durch aktive Beteiligung an der Expertenkommission könnte die Zivilgesellschaft bei diesen Entscheidungen letztendlich mitreden. Allerdings muss die Beurteilung der Testergebnisse auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Methoden erfolgen, unabhängig davon, wie sich die Expertenkommission zusammensetzt.

Allgemeine Umweltauflagen bei Fracking

Fracking-Bohrungen müssen grundsätzlich zahlreiche Auflagen und Umweltschutzanforderungen erfüllen, vor allem hinsichtlich Wasserschutz, Haftungsfragen und Abwassermanagement. Umweltverträglichkeitsprüfungen (SUP) sind zwingend vorgeschrieben, unabhängig von der Qualität der Lagerstätte, der gewählten Fracking-Technik, der Tiefe, in der gefrackt wird, und der geförderten Gasmenge.

Problematische Punkte im Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf hat viele unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Wie erwartet hält der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) die Regelungen für unnötig streng. Am anderen Ende des Spektrums erklären politische Parteien wie die Grünen und Die Linke, das Gesetz biete Schlupflöcher für Fracking; sie fordern ein absolutes Fracking-Verbot, wie es etwa in Frankreich und Bulgarien gilt. Zwar wissen wir derzeit nicht, ob Schiefergasförderung in Deutschland jemals erlaubt sein wird, der Gesetzentwurf sieht aber ganz gewiss „auf absehbare Zeit“ kein Fracking-Verbot vor, wie in manchen offiziellen Dokumenten behauptet wird. Eine Klärung der gesamtpolitischen Ziele wäre aber dringend geboten.

Neben den politischen Einschätzungen gibt es auch Bedenken angesichts erkennbarer Mängel und komplexer Probleme, die der Gesetzentwurf birgt. Mehrere anerkannte Fachleute aus der Wissenschaft haben zum Beispiel auf verschiedene technische Ungenauigkeiten hingewiesen, bei denen es vor allem um die Behandlung des Flowback-Wassers geht (das heißt, das Wasser, das nach dem Fracking aus dem Bohrloch aufsteigt) sowie um die zweideutige Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking und um die Regelungen zu den chemischen Zusätzen, die für die Förderung eingesetzt werden dürfen.[7] Die Kritiker haben mehrere entscheidende Fragen aufgeworfen, die unser Team in einem in Kürze erscheinenden IASS Working Paper ausführlich behandeln und analysieren wird. Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) betont in seinem Kommentar zum Gesetzentwurf, das Fracking-Verbot müsse von den im Gesetzespaket genannten Wasserschutzgebieten auf zusätzliche Gebiete in der Nachbarschaft von therapeutischen, Thermal- und Heilquellen ausgedehnt werden. Der Verband empfiehlt überdies die Aufnahme einer Klausel zur Unternehmenshaftung für sämtliche Oberflächenschädigungen, die durch Hydraulic Fracturing verursacht werden können (zum Beispiel Hebungen und Störungen). Allerdings wurden solche Auswirkungen auf die Natur bisher noch nicht beobachtet.

Wie geht es weiter?

Die gesetzlichen Änderungen sind komplex und betreffen verschiedene Gesetze zum Bergbau und zum Wasserschutz. Die technischen und geologischen Aspekte des Fracking machen die Sache keineswegs einfacher.

Dennoch hat sich die politische Debatte bisher weitgehend auf die Frage der Expertenkommission und ihre Rolle bei der letztlichen Genehmigung von Schiefergasprojekten konzentriert. Viele parlamentarische Gruppen stellten sich gegen diese Regelung und verlangten, das Parlament müsse bei diesen Entscheidungen das letzte Wort haben. Unter anderem weil dieser Punkt auch für Streit zwischen den Koalitionsparteien sorgte, beschloss die Regierung Ende Juni, die parlamentarische Debatte auf den Herbst zu verschieben, um die vielen strittigen Punkte zu sichten.

Hoffentlich wird diese Verzögerung dazu beitragen, die strittigen Fragen zu klären und angesichts der verschiedenen (teilweise konkurrierenden) Interessen, die hier im Spiel sind, zu einem ausgewogenen Kompromiss führen und dabei dem Schutz von Umwelt und Gesundheit Vorrang einräumen. In diesem Stadium steht eines fest: Mit einer Erlaubnis für Hydraulic Fracturing bei Tight Gas und Geothermievorhaben ist in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich zu rechnen. Weniger klar sind die Aussichten für die Schiefergasförderung, denn sobald die Ergebnisse der geplanten Pilotversuche vorliegen, wird die Debatte in die zweite Phase treten. Die Pilotversuche werden voraussichtlich stattfinden, aber in der Frage der Expertenkommission und ihrer Aufgaben könnte sich noch einiges ändern. Also, seien Sie geduldig und bleiben Sie dran.

Photo: iStock/Robert Ingelhart

[1] Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland. BGR, Mai 2012.

[2] Zu der Frage, wie diese Technik funktioniert und worin die wichtigsten Umweltrisiken bestehen, siehe, L. Cremonese, M. Ferrari, M. P. Flynn, A. Gusev (2015), Schiefergas und Fracking in Europa. IASS Fact Sheet 1/2015.

[3] LBEG, Erdöl und Ergas in der Bundesrepublik Deutschland, 2012.

[4] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/ergaenzende-informationen-zum-r….

[5] BGR, 2012.

[6] Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, das Umweltbundesamt, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Geoforschungszentrum und das Umweltforschungszentrum.

[7] http://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/acs.est.5b01921.

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