Drei Herausforderungen für die CBAM-Übergangsphase

Am 1. Oktober 2023 trat der CBAM der EU in Kraft, zunächst mit einer Übergangsphase bis 2026. Diese sieht eine zweijährige Lernphase vor, in der sich die Beteiligten, einschließlich der Europäischen Kommission, schrittweise an die neuen Handelsbedingungen des CBAM gewöhnen können. Die Berechnung der direkten und indirekten Kohlenstoffemissionen, die vierteljährliche CBAM-Berichterstattung und die Überwachungsanforderungen gehören zu den neuen Elementen, die mit dem Mechanismus eingeführt werden.