25.01.2021
Sinnvolle Empfehlungen, wenig Verbindlichkeit: Die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms
Deutschlands erstes Abfallvermeidungsprogramm erschien 2013. Gemäß § 33 Absatz 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss das Programm alle sechs Jahre bewertet und bei Bedarf angepasst werden. Anfang Januar 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms mit dem Titel „Wertschätzen statt Wegwerfen“.