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Folgekosten der Braunkohle - wer zahlt? Sicherung der finanziellen Mittel zur Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebaue
Die Förderung des Energieträgers Braunkohle im Tagebau ist mit erheblichen Eingriffen in Landschaft, Wasserhaushalt und Siedlungsstrukturen verbunden. Es wird Milliarden kosten, die vom Bergbau beanspruchten Gebiete wieder nutzbar zu machen und alle Folgeschäden zu beheben. Die Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Tagebaue liegt nach Bundesberggesetz in der Verantwortung der Tagebaubetreiber.
- Publikationsjahr
- 2018
- Publikationstyp
- RIFS Discussion Paper und RIFS Working Paper
- Zitation
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Schäuble, D. (2018). Folgekosten der Braunkohle - wer zahlt? Sicherung der finanziellen Mittel zur Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebaue. IASS Discussion Paper, (November 2018).
- DOI
- 10.2312/iass.2018.022
- Links
- https://publications.rifs-potsdam.de/rest/items/item_3664888_7/component/file_3…