Die Möglichkeiten und Grenzen kommunaler finanzieller Beteiligung in der Energiewende
08.05.2026
Dass die finanzielle Beteiligung ein wichtiger Hebel für die lokale Energiewende sein kann, ist seit ein paar Jahren auf bundes- und landespolitischer Ebene angekommen. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es nach § 6 die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung – allerdings nur auf freiwilliger Basis. Allerdings betonen betroffenen Interessenvertreterinnen und -vertretern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Gesprächen und Veranstaltungen: Freiwilligkeit reicht nicht aus. Es braucht verbindliche Regelungen für die finanzielle Beteiligung der Kommunen und der lokalen Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund haben zahlreiche Bundesländer (u.a. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen) bereits Gesetze verabschiedet, die eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen vorsehen. Zudem unterstützen in vielen Bundesländern Landesenergieagenturen die Kommunen bei der Verhandlung mit Projektierern oder in der Evaluation von beteiligungsstarken Projekten. Die Thüringer Landesenergieagentur (ThEGA) hat beispielsweise ein Gütesiegel für faire Windenergie-Unternehmen entwickelt, welches auf transparente Kommunikation, Einbezug aller Interessengruppen und prozedurale Beteiligung der lokalen Bevölkerung setzt.
Dass dieses Thema über Deutschland hinaus von Bedeutung ist, zeigen die „Fast & Fair Renewables and Grids“-Leitlinen der EU, welche festhalten, dass der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien und Stromnetze nur dann erfolgreich ist, wenn er fair gestaltet wird – unter anderem durch Transparenz, Beteiligung der Bevölkerung, lokale Wertschöpfung und den Schutz der Natur. Vor diesem Hintergrund kamen am 17. März 2026 im dbb Forum Berlin unterschiedliche Akteure, u.a. vom BUND e.V., der Fachagentur Wind- und Solarenergie e.V, der Transformation 2050 gGmbH, der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) und der Energieagentur des Landes Thüringer (ThEGA), zusammen, um zu diskutieren, wie der Ausbau der Erneuerbaren als ein gerechtes und interessenübergreifendes Projekt gelingen kann und welche Verantwortlichkeiten damit verbunden sind.
Mehrere Teilnehmende betonten, dass die Schlüsselakteure der finanziellen Beteiligung die Kommunen selbst sind. Mit der Vergabe von Flächen, der Regelung städtebaulicher Vorschriften und Dialogverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern verfügt die lokale Verwaltung über zahlreiche Möglichkeiten, um die Energiewende unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede vor Ort voranzutreiben. So zeigt das Beispiel der Gemeinde Havelberg, dass sich der Ausbau erneuerbarer Energien für die Kommune auszahlt: lokale Wertschöpfung kann eine günstige und zuverlässige Versorgung mit erneuerbarem Strom sichern und damit die kommunalen Handlungsspielräume erweitern. Allerdings stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen wie fehlenden personellen Ressourcen, unzureichendem Fachwissen sowie einer mangelnden Kenntnis aktueller Beteiligungsinstrumente.
Zugleich offenbarte die Fachveranstaltung auch, dass es verschiedene Ansätze der finanziellen Beteiligung auf Länderebene gibt, von denen die Kommunen bisher sehr unterschiedlich Gebrauch machen. Zudem bestehen erhebliche Herausforderungen bei der Nachverfolgung der Mittelverwendung, da häufig keine übergeordneten Berichtspflichten oder standardisierten Dokumentationsanforderungen bestehen, wodurch der Einsatz der Mittel sowie ihre Wahrnehmung durch die lokale Bevölkerung in der Regel intransparent bleiben (bspw. in Brandenburg). Insofern gibt es viel zu erforschen und es ist eine offene Frage, ob die bestehenden Formen der finanziellen Beteiligung tatsächlich hilfreich sind, um die Zustimmung für konkrete Energiewende-Projekte zu erhöhen. Die ersten Erfahrungen mit finanzieller Beteiligung werden im Rahmen des Forschungsprojekts „Potenziale kommunaler finanzieller Beteiligung beim Ausbau Erneuerbarer Energien (KomFi)“, an dem das RIFS beteiligt ist, untersucht.


