Forschungsinstitut für
Nachhaltigkeit | am GFZ

Die Wärmewende, der Klimawandel und die Freiheit

27.02.2026

Dr. Tobias Haas

tobias [dot] haas [at] rifs-potsdam [dot] de

Dr. Franziska Mey

franziska [dot] mey [at] rifs-potsdam [dot] de
Fossile Heizungen - Klimakiller oder Ausdruck von Freiheit?
Fossile Heizungen - Klimakiller oder Ausdruck von Freiheit?

Als im Jahr 2023 die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, der sogenannte Habecksche Heizungshammer, erfolgte, tobte der Kulturkampf um den Heizungskeller. Von Enteignung, Bevormundung und Energie-Stasi war die Rede, befeuert wurde die Entrüstung im parteipolitischen Spektrum vor allem von der AfD und auch der CDU/CSU. Die Novelle wurde daraufhin deutlich abgeschwächt und stärker mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt.

In den vergangenen Jahren haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, die Weichen für die Wärmewende zu stellen, indem Deliberationsprozesse aufgesetzt und erste Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeversorgung gestemmt wurden. Auch der Absatz von Wärmepumpen ist in den vergangenen Jahren, wenn auch mit starken Schwankungen, deutlich gestiegen. Dies ist auch dringend notwendig, denn der Anteil erneuerbarer Energieträger ist im Wärmesektor nach wie vor bei unter 20 Prozent, die im Bundesklimagesetz verankerten Ziele sind ohne rasche Emissionsminderungen im Wärmesektor unmöglich erreichbar.

In dem nun erneut überarbeiteten und in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannten Eckepunktepapier sind nicht nur die inhaltlichen Rückschritte (vor allem die Aufhebung des verbindlichen Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen) bemerkenswert, sondern auch die Art und Weise der Kommunikation. Der Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, verkündete: „Wir regieren nicht in den Heizungskeller rein, machen keine gängelnden bürokratischen Vorgaben“ und die zuständige Ministerin Katherina Reiche frohlockte, „[…] dass beim Heizungsaustausch wieder mehr Entscheidungsfreiheit herrscht. Der Mieter, der Hausbesitzer kann wählen, welche Heizungsoption er einbauen möchte.“ Durch die Behauptung, dass die Aufhebung des Verbots den Menschen wieder die Freiheit zurückgebe, wird an die Polarisierung aus 2023 angeknüpft. Fossile Heizungen gelten als Ausdruck von Freiheit, die Gutachten des Expertenrates für Klimafragen - eines Beratungsgremiums der Bundesregierung, das wiederholt mangelnde Fortschritte im Gebäudebereich bemängelt hat - werden geflissentlich ignoriert. Eine Vision für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist in den Eckpunkten der Bundesregierung jedenfalls nicht verankert.

Mit der Aufhebung der 65-Prozent-Regel und der Grüngasquote besteht die Gefahr eines fossilen Lock-in, also einer Verlängerung des fossilen Zeitalters. Denn „grüne“ Gase sind nur sehr begrenzt verfügbar und sehr teuer - es ist extrem unwahrscheinlich, dass sich das in der Zukunft grundlegend ändern wird. Entsprechend kommen gerade auf Mieter:innen erhebliche Kosten zu und es ist nicht ausgeschlossen, dass dann die Gasinfrastrukturen auch in Zukunft überwiegend fossil befüllt werden – und die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Die vermeintliche Entscheidungsfreiheit ist ein Erfolg für die Gasindustrie und die Immobilienwirtschaft – ein Großteil der Bevölkerung, vor allem Mieter:innen, hat weiterhin keine Wahlmöglichkeit und wird die Kosten tragen müssen. Vergessen ist übrigens auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, das das damals gültige Klimaschutzgesetz für in Teilen verfassungswidrig erklärt hat, weil die wenig ambitionierten Klimaschutzziele gegen die Freiheitsrechte der jungen Kläger:innen verstießen. 2021 ist anscheinend lange her. 

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