Headline: Stark betroffen, schwach repräsentiert: Zukünftige Generationen in der Politik

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft diskutierten am IASS über die Repräsentation künftiger Generationen in der Politik.
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft diskutierten am IASS über die Repräsentation künftiger Generationen in der Politik. IASS/Florian Sannwald

„Zukünftige Generationen“ sind aus Diskussionen um Nachhaltigkeit nicht mehr wegzudenken. Dies reicht zurück bis zur Definition der nachhaltigen Entwicklung im Brundtland-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“, hat aber mit dem enormen Zulauf der Jugendumweltbewegungen, den wir in den letzten Jahren erlebt haben, neue Bedeutung gewonnen. In der breiten öffentlichen Meinung scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass zukünftige Generationen bei politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden sollen. Immer mehr Menschen verstehen, dass das Leben ihrer Kinder oder ihrer Enkelkinder durch unsere Entscheidungen und mangelnde Maßnahmen gegen Umweltzerstörung, Klimawandel und eine Reihe anderer Nachhaltigkeitsthemen gefährdet ist.

Weniger Einigkeit besteht darüber, wie dies konkret aussehen kann und soll. Das mag daran liegen, dass es unterschiedliche Vorstellungen davon gibt, was für die Zukunft hinterlassen oder erhalten werden soll: Sollen es nur existenzielle Lebensgrundlagen (wie im Grundgesetz verankert) sein oder sollen zukünftige Generationen einen bestimmten Mindeststandard haben, der ein gutes Leben ermöglicht? Oder sollte nicht vielmehr darauf geachtet werden, dass zukünftigen Generationen ihre Entscheidungsmacht nicht genommen wird, unsere Entscheidungen also weitgehend reversibel sind?

Derzeit gibt es unterschiedliche Gruppen, die sich für Gerechtigkeit für zukünftige Generationen mit unterschiedlichen Vorschlägen und Perspektiven einsetzen. Am 26. September 2019 trafen sich Akteurinnen und Akteure von gesellschaftlichen Gruppen (Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Scientists for future, Politics for tomorrow, World Future Council), Jugendorganisationen (Demokratische Stimme der Jugend), wissenschaftlichen Institutionen (Hochschule für Philosophie München, Universität Lüneburg) und Verwaltung (Umweltbundesamt, Landesamt für Umwelt Brandenburg, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit), um gemeinsam Ideen zu diskutieren und deren Umsetzung zu initiieren. Dieser Workshop brachte Gruppen ins Gespräch, die nicht regulär zusammenkommen, um gemeinsam an Ideen zu arbeiten. Die Vielfalt des Workshops bereicherte den Austausch und forderte alle dazu auf, über ihren normalen Rahmen und ihre Ideen hinauszudenken.

Die ganz unterschiedlichen Hintergründe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereicherten den Austausch.
Die ganz unterschiedlichen Hintergründe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereicherten den Austausch. IASS/Florian Sannwald

Wer sind zukünftige Generationen und wie bindet man sie ein?

Der Austausch im Workshop verdeutlichte, dass es unterschiedliche Vorstellungen zu „zukünftigen Generationen“ gibt: Die Positionen reichen von „alle Generationen, die in der nahen Zukunft, also auch in fünf Minuten leben werden“ über „alle Generationen, die jetzt politisch noch nicht entscheiden können“ bis hin zu „alle Ungeborenen“. Das Verständnis davon beeinflusst auch die gemachten Vorschläge: Werden zukünftige Generationen auch als diejenigen verstanden, die noch nicht mitentscheiden dürfen, und damit junge, nicht wahlberechtigte Menschen, ist es naheliegend diese in Entscheidungen zu integrieren – beispielsweise durch einen Jugendrat, wie er auch von der Demokratischen Stimme der Jugend vorgeschlagen wird.

Sind zukünftige Generationen dagegen all diejenigen, die noch nicht geboren wurden, stellt sich das Problem der Repräsentation: Einerseits gilt für sie das Betroffenheitsprinzip, denn sie sind maßgeblich von jetzigen Entscheidungen betroffen und sollten deshalb auch vertreten sein, andererseits stellt sich die Frage, wie zukünftige Generationen einbezogen werden können, wenn sie nicht selbst Interessensvertretungen wählen können. Hier sind unterschiedliche Wege denkbar: Die Einrichtung einer neuen Institution, die allein für die Aufgabe zuständig ist, zukünftige Generationen mitzudenken und beispielsweise zu prüfen, ob neue Gesetzesentwürfe zukünftige Generationen schädigen könnten. Oder der Anspruch wird in bestehende Abläufe integriert, zum Beispiel durch bestimmte Prüfungskriterien, die von allen Entscheidungsträgern erfüllt werden müssen. Ebenfalls können Gerichtsprozesse herangezogen werden (so die Grundidee der NRO Client Earth),  bei denen die Rechte der Natur beziehungsweise Erde und damit indirekt auch die von zukünftigen Generationen eingeklagt werden. Viele Menschen befürworten auch, dass junge Menschen bessere Vertreter zukünftiger Generationen sind, weil sie zeitlich näher bei ihnen sind. Blickt man aber deutlich weiter in die Zukunft, erscheint die Nähe zwischen den Jüngsten und den älteren Generationen deutlich stärker. Deshalb ist es auf Basis dieses Arguments schwer haltbar, dass junge Menschen automatisch bessere Vertreter zukünftiger Generationen seien.

Im Workshop wurde konkret an Ideen auf drei Ebenen gearbeitet:

  1. Auf parlamentarischer Ebene kann die Errichtung eines Zukunftsrates sinnvoll sein, der ein Vetorecht erhält, wenn Gesetze oder Entscheidungen zukünftige Generationen schädigen.
  2. Auf Ebene der Verwaltung wurde eine Nachhaltigkeitsprüfung diskutiert, die eine Mischung aus Indikatoren und Prinzipien darstellt, wonach Gesetze geprüft werden sollen.
  3. Auf der gesellschaftlichen Ebene wurden regelmäßige lokale Zukunftswerkstätten vorgeschlagen, die die lokale Politik aufgreifen kann. Sie ermöglichen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die Zukunft, die sie sich wünschen, zu gestalten und eine stärkere Verbindung zwischen ihrer heutigen Identität und der Zukunft aufzubauen.

Sind die Bedürfnisse der heute lebenden und der zukünftigen Generationen konträr?

Das letzte Beispiel geht auch auf die Gefahren ein, die mit einer harten Trennlinie zwischen heute und in Zukunft lebenden Menschen einhergehen und hilft dabei, eine Brücke zu bauen. Über zukünftige Generationen wird häufig als etwas Abstraktes gesprochen, etwas, das mit uns nichts zu tun hat und womöglich sogar eher eine Einschränkung darstellen kann. Nicht selten werden intra- und intergenerationelle Gerechtigkeit gegeneinander ausgespielt, so als würden wir zu stark eingeschränkt, wenn wir auf die Interessen zukünftiger Menschen achten. Ein zu verallgemeinerndes „Wir“ verschleiert aber, dass auch die heute lebenden Generationen keineswegs gleichberechtigt bei politischen Entscheidungen vertreten und beachtet werden. Insofern können sich Interessen von zukünftigen Menschen auch mit Interessen von nicht oder unzureichend repräsentierten Menschen überschneiden.

Es ist vielleicht auch die Erkenntnis gewinnbringend, dass eine gerechte Gesellschaft, die das Wohl aller anstrebt, auch für zukünftige Menschen gute Lebensgrundlagen bietet. Das, was häufig als Einschränkung zugunsten zukünftiger Menschen wahrgenommen wird (zum Beispiel von fossilen Energieträgern wegzukommen), ist meist auch ein Gewinn für die heute Lebenden. In diesem Sinne ist es wichtig auch darüber nachzudenken, welche Formen der Beteiligung generationenverbindend wirken können. Dies könnte ein Weg nach vorne sein, der die Zukunft in die Gegenwart bringt, indem er die beiden verbindet und nicht isoliert.

Mehr Informationen:

Forschungsgruppe „Politisierung von Zukunft“

Kommentare

Gast am 19.10.2019 - 12:00

Alles was nur prüfen darf, was nur Ratschläge erteilen darf, ist keine Generationengerechtigkeit. Es ist nicht nur Generationengerechtigkeit in der Verfassung zu verankern, sondern es muss auch beschrieben sein, aus welchen Einzelheiten sich die Generationengerechtigkeit zusammensetzt. Da ist die Wahlbeteiligung Minderjähriger für den politischen Anteil, da ist das Grundeinkommen/Jugendrente für Minderjährige für den lobbyistischen Anteil der gesellschaftlichen Einflussnahme, da ist das Kinderrecht für die besondere rechtliche Stellung Minderjähriger und da ist das Minderjährigen-Opferentschädigungsgesetz für Verletzungen dieser Rechte, um Opfer solcher Verletzungen entschädigen zu können und ein Rechtsmittel an die Hand zu legen, um solchen Rechtsweg auch in Minderjährigkeit beschreiten zu können. Doch benötigt für eine echte Generationengerechtigkeit der politische Einfluss Minderjähriger einen Faktor seiner Wählerstimme für unter 30-Jährige mit dem Multiplikator 3 bei heutiger Lebenserwartung, um die Jugend auf Augenhöhe parlamentarischer Mitbestimmung mit den älteren Generationen zu gewichten. Ob es dann dafür die aktive parlamentarische Beteiligung, also eine Zulassung von Parteien aus Minderjährigen benötigt, oder die Jugend sich mit den Parteistrukturen der bestehenden Parteien begnügt, dass muss die Jugend dann für sich selbst bestimmen dürfen. Die Aufgabe, die Gesellschaft davon zu überzeugen, dass im politischen Mitbestimmungsbereich von der Individualgerechtigkeit zur Generationengerechtigkeit gewechselt werden muss, liegt derzeit der Löwenanteil der Konzentration des Kampfes der Jugend. Dafür benötigt sie öffentliches Auftreten und eine organisierte Struktur, Demonstrationen bis hin zur totalen gesellschaftlichen Verweigerung durchführen zu können, um die Ketten der Unterwerfung zu sprengen. Das Ganze muss so überzeugend funktionieren, dass der Funken global überspringt, die Jugend der Welt sich vereint, sich neue gemeinschaftliche und solidarische Lebensformen bestimmen zu können, sich die Zukunft zu gestalten.

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