Headline: 4. Nationaler Dialog zur Meeres-Governance

Halbzeit“ in den Verhandlungen über ein neues VN-Meeresschutzübereinkommen für die hohe See

Deutsche Perspektiven in der Regierungskonferenz über ein UNCLOS-Durchführungsübereinkommen über die biologische Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche

Vierter Nationaler Dialog zur Meeres-Governance

Die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Durchführungsüberkommens im Rahmen der VN- Seerechtskonvention (UNCLOS) für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Gebieten der hohen See und des Tiefseebodens (Biodiversity beyond national jurisdiction – BBNJ) ist gegenwärtig einer der zentralen internationalen Verhandlungsprozesse im Bereich des globalen Meeresschutzes und der nachhaltigen Entwicklung. Nach langjährigen Vorberatungen und Vorverhandlungen in den Vereinten Nationen geht es darum, für diese „staatsfreien“ Räume eine wirksamere internationale Zusammenarbeit und konkrete Schutz-mechanismen zu vereinbaren. Dabei kommt der Europäischen Union, und damit auch Deutschland, weiterhin eine tragende Rolle als Schrittmacher im Verhandlungsprozess zu. Die Schaffung eines neuen Durchführungsabkommens auf dem Boden der Seerechtskonvention ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Deutschland beheimatet eine Vielzahl an Forschungsinstitutionen, die im Bereich der hohen See aktiv sind und in internationalen Foren wissenschaftliche Beratung leisten. Darüber hinaus sind auch Interessen der deutschen Wirtschaft von künftigen Regelungen über Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt auf der hohen See betroffen. Für multisektorale Schutzmechanismen, auch zur Ausweisung global anerkannter Meeresschutzgebiete, engagieren sich auch Nichtregierungsorganisationen seit Jahren. Ein fraktionsübergreifender Beschluss des Deutschen Bundestages hat im vergangenen Jahr auf die Bedeutung des Vorhabens u.a. im Kontext der Erreichung der meeresbezogenen Schutzziele der VN-Biodiversitätskonvention hingewiesen.  

Nach der zweiten Verhandlungsrunde im März/April 2019 und vor der dritten Sitzung der Regierungskonferenz (Intergovernmental Conference – IGC)  im August 2019 in New York bietet sich eine gute Gelegenheit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und Fragestellungen zum laufenden „BBNJ-Prozess“ im Austausch mit etwa 40 Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam zu diskutieren. Dieser Dialog wird unter Chatham House rules stattfinden, um einen offenen und aktiven Austausch zwischen den Teilnehmern zu erlauben.

Organisatoren:

Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), Auswärtiges Amt

Veranstaltungsort:

Auswärtiges Amt – Besucherzentrum (Saal II-III), Werderscher Markt 1, 10117 Berlin

Wegen der begrenzten Raumkapazitäten ist die Veranstaltungsteilnahme nur per Einladung möglich.

Die vorläufige Agenda zu der Veranstaltung finden Sie hier.